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| Urteilsverkündung am 20. November |
Die Entscheidung fiel denkbar knapp aus: Fünf von neun Richtern sprachen sich gegen die Verfassungsänderung aus.
Bereits in der Verfassung von 1997 war vorgesehen, dass alle Senatoren gewählt werden. Dagegen hatte das Verfassungsgericht damals keine Einwände erhoben. Nach dem Militärputsch 2006 änderte die Junta den entsprechenden Artikel und seit 2007 wird ein Teil des Senats bestellt.
Ferner bemängelten sechs der neun Richter, dass die Gesetzesvorlage in dritter Lesung nicht hätte verabschiedet werden dürfen, weil der Opposition das Recht auf Redefreiheit im Parlament versagt bzw. die Redezeit beschränkt wurde. Allein daher hätte das Gesetz nie verabschiedet werden und dem König zur Unterschrift vorgelegt werden dürfen.
Für Premierministerin Yingluck ist dies nach der Zurückweisung des geplanten Amnestiegesetzes durch den Senat die zweite klare Niederlage hintereinander. Auch anderweitig läuft es für die Regierung Yingluck nicht wie geplant. Das Wirtschaftswachstum geht kontinuierlich zurück, das Reisprogramm läuft wegen seiner horrenden Kosten aus dem Ruder. Der Druck auf die Regierung wächst, zumal die außerparlamentarische Opposition am Demokratie-Denkmal sich weiter formiert und den Rücktritt der Premierministerin fordert.
Yingluck wollte sich zum Urteil des Verfassungsgerichts am 20. November nicht persönlich äußern. Wie es jetzt weitergeht, ist nicht ganz klar. Theoretisch müsste Yingluck die dem König vorliegende Verfassungsänderung zurückziehen. Zuvor hatten sich jedoch Vertreter der Phuea Thai Party dahingehend geäußert, dass man ein Urteil des Verfassungsgerichts nicht anerkennen werde.






