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Montag, 11. August 2014

Oberste Richter entlassen

Vier Oberste Richter suspendiert

Bangkok - Das Richterkomitee hat vier Richter mit sofortiger Wirkung vom Dienst suspendiert. Alle Richter waren am Obersten Gerichtshof tätig. Genaue Gründe wurden nicht angegeben.

Bei den vier Richtern handelt es sich um Ong-art Rojanasupote, Seniorrichter und früher Vize-Präsident des Obersten Gerichtshofs. Singpol La-ongmanee, Chefrichter am Obersten Gerichtshof, Adisak Timmas, ebenfalls Chefrichter am Obersten Gerichtshof und ehemaliger Präsident des Berufungsgerichts, sowie Sitthichai Promsorn, Chefrichter am Obersten Gerichtshof.....mehr Wochenblitz

Donnerstag, 24. April 2014

Neun Tote bei Verkehrsunfall: Bewährung

Bangkok - Orachorn „Praewa“ Thehasadin na Ayudhya fuhr 2010 im Alter von 16 Jahren ohne Führerschein und verursachte einen Unfall, der neun Menschen das Leben kostete. Am 22. April verhängte ein Berufungsgericht eine Bewährungsstrafe.

In erster Instanz war sie zu drei Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden. Das Berufungsgericht erhöhte die Bewährungszeit auf vier Jahre. Ferner muss die Verurteilte pro Jahr Bewährung 48 Stunden Sozialarbeit ableisten und darf erst wieder Auto fahren, wenn sie 25 Jahre alt ist......>Wochenblitz>>

Samstag, 19. April 2014

Regierungspartei warnt Gericht und Behörde

Bangkok - Die Regierungspartei warnte via Zentrum für Frieden und Ordnung (Capo) sowohl das Verfassungsgericht als auch die Nationale Anti-Korruptionskommission (NACC) davor, Chaos zu verbreiten, wenn die Premierministerin und ihr gesamtes Kabinett des Amtes enthoben werden.
Capo führte aus, man sei darüber besorgt, dass die Entscheidung der beiden Organisationen einseitig ausfallen könnte, möglicherweise würde mit zweierlei Maß gemessen. Solch eine Praxis könnte zu Gewalttätigkeiten führen.

Capo-Direktor Chalerm Yubamrung und DSI-Chef Tarit Pengdith bezweifeln, dass das Verfassungsgericht befugt ist, das gesamte Kabinett zu entlassen. Der König habe das Kabinett eingesetzt und daher sei nur er befugt, es zu entlassen, so die Begründung.
Eine Quelle innerhalb der Capo erklärte, diese Verlautbarung sei Teil eines Plans, eine neue Koalition zu bilden, falls die Premierministerin und alle ihre Minister tatsächlich zurücktreten müssen....(Wochenblitz)

Sonntag, 30. März 2014

Mehrheit für Todesstrafe

Bangkok - Mehrheitlich sind Thais der Meinung, dass die Todesstrafe präventiv Verbrechen verhindern kann und sind daher gegen eine Abschaffung.
Auf einem Seminar mit dem Thema „Ist die Todesstrafe immer noch wichtig für die thailändische Gesellschaft?“ wurde festgestellt, dass es keine substantiellen Studien gibt, die die Behauptung rechtfertigen könnten, wonach die Todesstrafe präventiv Verbrechen verhütet.

Polizeioberst Narat Sawettanant vom Amt zum Schutz für Recht und Freiheit, erklärte, dass zwischen 80 und 90 Prozent der Thais gegen eine Abschaffung der Todesstrafe seien. Sie hätten das Gefühl, dass Verbrechen verhütet werden, auch wenn sich das durch Studien nicht beweisen lässt....(Wochenblitz)

Samstag, 22. März 2014

Verfassungsgericht erklärt Wahlen für ungültig

Bangkok - Das thailändische Verfassungsgericht erklärte am Freitagmittag die allgemeinen Wahlen vom 02. Februar dieses Jahres mit einer sechs zu drei Stimmabgabe für ungültig. Als Begründung wurde angegeben, dass die bei allgemeinen Wahlen von der Verfassung vorgeschriebene landesweite Stimmabgabe am selben Tag nicht eingehalten worden sei.

Neben dem obersten Verfassungsrichter Charoon Inthacharn stimmten die Richter Charan Pakdithanakul, Nurak Mapraneet, Boonsong Kulbuppa, Supoj Kaimuk und Thaweekiat Meenakanit für eine Annullierung der Wahlen.
Für die Gültigkeit der Wahlen stimmten Cholavorn Chat, Udomsak Nitimontri und Chalermpol Ek-uru.....(Wochenblitz)

Mittwoch, 19. März 2014

Ausnahmezustand aufgehoben


Nakhon Pathom - Die Regierung entschied am 18. März, den Ausnahmezustand in Bangkok und angrenzenden Provinzen aufzuheben und diesen durch die ISA-Gesetze zu ersetzen. Die neue Regelung ist ab sofort gültig.
Die Entscheidung war erwartet worden, weil ein Zivilgericht erklärte, dass es Demonstranten erlaubt sei, trotz Ausnahmezustand zu demonstrieren, obwohl dies eigentlich verboten ist, wenn die Notstandsverordnung ausgerufen wird....(Wochenblitz)

Freitag, 10. Januar 2014

Richter: Ausstrahlung der Fußball-WM 2014 im Free-TV soll widerrufen werden

Bangkok - Ein Richter des Verwaltungsgerichts kam zu dem Entschluss, dass die Übertragung aller Fußballspiele der FIFA WM 2014 in Brasilien über frei empfangbares Fernsehen widerrufen werden sollte.

Die Meinung des Richters ist natürlich keine endgültige Entscheidung, aber in den meisten Fällen würde das Verwaltungsgericht folgen. Sollte das Gericht jedoch mit dem Vorschlag des Richters im Einklang stehen, sind die Hoffnungen derjenigen, die die Weltmeisterschaft kostenlos im Free-TV mitverfolgen wollen, geplatzt. Stattdessen werden sie zur Kasse gebeten.
Der Richter erklärte, dass der Kläger in diesem Fall "RS International Broadcasting and Sport Management" sei und Inhaber der Übertragungsrechte der Fußball-Weltmeisterschaft 2014 ist. Sie sind aufgrund einer Entscheidung seitens der Nationalen Rundfunk und Telekommunikations-Kommission (NBTC) im Nachteil, weil der Beschluss der NBTC es ihnen vorschreibt, alle Fußballspiele im öffentlichen Fernsehen zu übertragen.
Nach Ansicht des Richters ist das Unternehmen jedoch von dieser Regel ausgenommen, da sie den Zuschlag erteilt bekamen, noch bevor die NBTC diese Regelung einführte. RS International Broadcasting unterzeichnete einen entsprechenden Vertrag für die Ausstrahlungsrechte der WM bereits im Jahr 2005, während die Entscheidung der NBTC erst im Jahr 2008 in Kraft trat.
Wenn die NBTC geltend macht, dass die Fußball-Weltmeisterschaft eine beliebte Sportart ist und jeder in der Lage sein sollte diese im Fernsehen anzuschauen, sollte der Staat die Übertragungsrechte selbst erwerben, anstatt, dass ein privates Unternehmen die WM im Free-TV überträgt, die für diese Rechte zahlten, sagte der Richter.

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Donnerstag, 21. November 2013

Verfassungsgericht lehnt Verfassungsänderung ab

Urteilsverkündung am 20. November
Bangkok - Das Verfassungsgericht entschied am 20. November, dass die von der Regierungspartei Phuea Thai Party angestrebte Verfassungsänderung nicht verfassungsgemäß ist. Laut Gesetzesvorlage sollten zukünftig alle Senatoren gewählt werden.
Die Entscheidung fiel denkbar knapp aus: Fünf von neun Richtern sprachen sich gegen die Verfassungsänderung aus.

Bereits in der Verfassung von 1997 war vorgesehen, dass alle Senatoren gewählt werden. Dagegen hatte das Verfassungsgericht damals keine Einwände erhoben. Nach dem Militärputsch 2006 änderte die Junta den entsprechenden Artikel und seit 2007 wird ein Teil des Senats bestellt.

Die Richter bemängelten, dass ein vollständig gewählter Senat gegen Artikel 68 der Verfassung verstößt, der Versuche verbietet, die Monarchie zu stürzen bzw. Kräfte davon abhalten soll, an der Verfassung vorbei an die Macht zu gelangen. Befürchtet wird vom Verfassungsgericht, dass sich der Senat im Falle von Wahlen ausschließlich aus Verwandten und anderen Günstlingen der regierenden Partei zusammensetzen könnte.
Ferner bemängelten sechs der neun Richter, dass die Gesetzesvorlage in dritter Lesung nicht hätte verabschiedet werden dürfen, weil der Opposition das Recht auf Redefreiheit im Parlament versagt bzw. die Redezeit beschränkt wurde. Allein daher hätte das Gesetz nie verabschiedet werden und dem König zur Unterschrift vorgelegt werden dürfen.
Für Premierministerin Yingluck ist dies nach der Zurückweisung des geplanten Amnestiegesetzes durch den Senat die zweite klare Niederlage hintereinander. Auch anderweitig läuft es für die Regierung Yingluck nicht wie geplant. Das Wirtschaftswachstum geht kontinuierlich zurück, das Reisprogramm läuft wegen seiner horrenden Kosten aus dem Ruder. Der Druck auf die Regierung wächst, zumal die außerparlamentarische Opposition am Demokratie-Denkmal sich weiter formiert und den Rücktritt der Premierministerin fordert.
Yingluck wollte sich zum Urteil des Verfassungsgerichts am 20. November nicht persönlich äußern. Wie es jetzt weitergeht, ist nicht ganz klar. Theoretisch müsste Yingluck die dem König vorliegende Verfassungsänderung zurückziehen. Zuvor hatten sich jedoch Vertreter der Phuea Thai Party dahingehend geäußert, dass man ein Urteil des Verfassungsgerichts nicht anerkennen werde.

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Donnerstag, 24. Oktober 2013

Santika-Besitzer freigesprochen

Im Santika verbrannten 67 Menschen,
103 Personen wurden verletzt
Bangkok - Am Silvesterabend 2008 brannte in Bangkok der Nachtclub Santika aus, dabei kamen 67 Gäste ums Leben, über 100 wurden verletzt. Ein Berufungsgericht sprach am 22. Oktober den Eigentümer des Nachtclubs von jeder Schuld frei.

Das Gericht stellte fest, dass Wisuk Setsawat nicht fahrlässig handelte und den Brand nicht ausgelöst hatte. Ferner war er nicht dafür verantwortlich, dass sich zurzeit des Brandes 500 Personen im Santika befanden.
Das Gericht stellte zwar fest, dass der Club, der im Übrigen ohne Erlaubnis betrieben wurde, über zu wenig Notausgänge verfügte, diese nicht ausgeschildert waren und es keinerlei Pläne gab, wo sich diese befanden. Weiterhin gab es eine nur unzureichende Notbeleuchtung. Das reichte dem Gericht aber nicht, Wisuk zu belangen.

Der Brand brach aus, weil die in dem Club spielende Band „Burn“ auf der Bühne ein Feuerwerk gezündet hatte. Die Decke fing Feuer, die Flammen breiteten sich rasend schnell aus.
Vor zwei Jahren wurde Wisuk vom Kriminalgericht zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt. Er legte Berufung ein und wurde in II. Instanz freigesprochen.
Ein Mitangeklagter, Boonchu Laoseenart, der für die Bühnenshow der Band verantwortlich war, wurde ebenfalls zu drei Jahren Gefängnis und einer Schadensersatzzahlung von fast neun Millionen Baht verurteilt. Das Berufungsgericht bestätigte das Urteil. Boonchu legte wiederum Rechtsmittel ein, hinterlegte Kaution in Höhe von 500.000 Baht und wurde noch am 22. Oktober auf freien Fuß gesetzt.
Schon in I. Instanz waren drei Mitbetreiber des Clubs freigesprochen worden, auch der Sänger der Gruppe Burn entging einer Strafe. Was den Sänger betrifft, legte die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel ein, weil sie behauptete, er habe das Feuerwerk gezündet und damit den Brand ausgelöst. Das Berufungsgericht folgte nach Begutachtung von Videoaufnahmen dieser Auffassung jedoch nicht und sprach den Sänger erneut frei.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass niemand zur Verantwortung gezogen wurde. Der Club hätte gar nicht betrieben werden dürfen, weil die Lizenzen nicht vorlagen. Kontrollen gab es nicht, weil Gelder in die richtigen Taschen flossen. Das gilt sowohl für Polizei als auch die Bangkoker Stadtverwaltung BMA, deren Aufgabe es ist, nicht lizenzierte Clubs zu schließen. Die BMA ist verpflichtet, auf die Einhaltung von Brandschutz- und Bauvorschriften zu achten. All dies ist im Falle Santika nicht geschehen.

Nachtclubbesitzer Wisuk Setsawat (links) wurde freigesprochen
Nachtclubbesitzer Wisuk Setsawat (links) wurde freigesprochen

Die Brandopfer bzw. deren Hinterbliebene sind verständlicherweise über das Urteil entsetzt. Rattana Sae Lim, 31, die schwere Verbrennungen davontrug und seitdem dauerhaft behindert ist, sagte, sie sei enttäuscht und werde sich mit einer Petition an den Obersten Gerichtshof wenden. Sie könne keiner Tätigkeit mehr nachgehen und würde nach wie vor von dem erlebten Grauen verfolgt.
Malee Thanompanyarak, die Verwandte eines Opfers, kündigte an, dass sich alle Hinterbliebenen von Opfern zusammenschließen und an das Oberste Gericht wenden werden. Das Urteil stelle ihrer Meinung nach eine überraschende Kehrtwende dar.
Der Inhaber des Clubs sei schon deshalb verantwortlich, weil er gebilligt hat, dass in dem Club ein Feuerwerk gezündet wird. Wiset habe sich auch nicht an Bauvorschriften oder andere Vorschriften gehalten. Angebotene Schadensersatzzahlungen seien zu gering. Die Opfer oder deren Angehörige reichten 47 verschiedene Schadensersatzklagen ein.
Brandopfer Rattana verlangt acht Millionen Baht. Die Beklagtenseite habe ihr lediglich 100.000 Baht Schmerzensgeld angeboten, berichtete sie.

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Dienstag, 24. September 2013

Touristen-Gericht eröffnete am Flughafen Suvarnabhumi

Bangkok - Ein besonderer Gerichtssaal wurde am Montag am Flughafen Suvarnabhumi eröffnet, um Beschwerden von Touristen zu behandeln. Die Initiative ermöglicht es Gerichten mit rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit ausländischen Besuchern schnell und effizient umzugehen.

Dieses Gericht ist nur für Touristen gedacht, weil sie nur kurze Zeit in Thailand verbleiben und ihr Fall demzufolge schnell abgeschlossen werden muss. Per Video-Link werden die Fälle mit dem Provinzgericht in Samut Prakan bearbeitet. Das Ziel ist es, die Zahl der Verbrechen am Flughafen zu reduzieren.

 Der Gerichtssaal befindet sich im CIP Room 4 auf der dritten Etage des Flughafens

Von Januar bis August wurden fast 2.000 Straftaten auf dem Flughafen gemeldet, meistens unbedeutende. Täglich reisen ungefähr 150.000 Passagiere ein. Es gingen Beschwerden über die Preisgestaltung von Taxifahrern und Betrug in Duty-Free-Shops, wo Touristen fälschlicherweise des Ladendiebstahls beschuldigt werden, ein.
Thailand erwartet in diesem Jahr rund 26 Millionen Touristen und plant insgesamt acht dieser Tourismus-Gerichtshöfe im ganzen Land zu eröffnen. Am 5. September wurde das erste besondere Gericht im Badeort Pattaya eröffnet, um kleinere Delikte, in denen Touristen beteiligt sind, zu behandeln. Ein weiteres Gericht sollte am Dienstag auf Phuket eröffnet werden.
Diese Initiative des Ministeriums für Tourismus und Sport wurde von der Reisebranche begrüßt.

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