Bangkok - Das Verwaltungsgericht gab einer Klage der Zigarettenindustrie statt, wonach es vorerst keine übergroßen „Horrorbilder“ auf Zigarettenschachteln geben wird.
Das Gesundheitsministerium hatte geplant, im Oktober neue Vorschriften für Zigarettenschachteln einzuführen. Warnungen und „Horrorbilder“ sollten demnach 85% des Platzes auf der Zigarettenschachtel einnehmen – es wären die größten Warnhinweise auf Packungen in der ganzen Welt gewesen. Zurzeit nehmen diese Hinweise 55% der Fläche ein.
Der Zigarettenhersteller Philip Morris verklagte das Gesundheitsministerium mit der Begründung, es würde seine Kompetenzen überschreiten und hätte Entscheidungen getroffen ohne zuvor Händler und Hersteller zu Rate zu ziehen. Ferner stellte Philip Morris darauf ab, dass der Markenname dann so klein geschrieben wäre, dass man die Packungen kaum noch voneinander unterscheiden könne. Weiterhin ging Philip Morris gegen die Regel des Gesundheitsministeriums vor, dass die zehn Schachteln in einer Stange Zigaretten verschiedene Warnbilder zeigen müssten. Logistisch und verpackungstechnisch sei dies nur schwer umzusetzen.
Das Gericht folgte in weiten Teilen dem Vortrag von Philip Morris. Demnach enthalten die neuen Vorschriften mehrere juristische Probleme, die geprüft werden müssten.
Es sei nicht erwiesen, dass übergroße Warnbilder Raucher abschrecken, es müsse geprüft werden, ob die neue Verordnung eine Belastung für die Zigarettenindustrie sei und ob es einen Kosten-Nutzen-Effekt gibt, was die neuen Vorschriften angelangt. Schließlich müsse geprüft werden, ob das Gesundheitsministerium betroffene Parteien vor der Ausarbeitung der Vorschriften angehört hat.
Bis diese Punkte geklärt sind, dürfen die neuen Regeln nicht angewandt werden, d.h. die neuen Warnhinweise werden im Oktober nicht eingeführt.
Text u. Bild: Wochen Blitz.....
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