Die thailändischen Behörden haben aufgrund anhaltender Demonstrationen für das gesamte Stadtgebiet sowie für an Bangkok grenzende Provinzen ein besonderes Sicherheitsregime nach dem "Internal Security Act" verhängt.
Seit Montag, dem 13.01.2014, führen Regierungsgegner Protestaktionen durch. Mehrere Verkehrsknotenpunkte im gesamten Innenstadtbereich Bangkoks wurden ganz oder teilweise blockiert. Zusätzlich finden vereinzelte Protestmärsche statt. Die am meisten betroffenen Straßen liegen im Einzugsbereich großer Einkaufszentren wie die Phatumwan Kreuzung (MBK/Siam Paragon), Ratchaprasong Kreuzung (Central World), Asoke Kreuzung (Terminal 21) und Sala Daeng Kreuzung (Silom, Patpong Nachtmarkt). Auch am Regierungsgebäudekomplex Chaeng Watthana, am Victory Monument und der Lad Prao Kreuzung finden vereinzelte Demonstrationen und Straßensperrungen statt. Es kommt zu teilweise erheblichen Behinderungen. Bisher sind diese Blockaden weitgehend friedlich verlaufen. Vor allem nachts kam es jedoch vereinzelt zu gewaltsamen Zwischenfällen. Am 17.01 gab es bei der Explosion einer Granate ein Todesopfer und über 30 Verletzte. Die Hintergründe sind noch unklar. Obwohl die Anzahl der Protestierenden derzeit rückläufig ist, bleibt die Lage unübersichtlich.
Reisenden wird dringend empfohlen, ihre
Reiseplanung entsprechend anzupassen und längere Verzögerungen
einzuplanen. Dies gilt auch für die Verbindung vom Flughafen Bangkok in
die Innenstadt sowie in Richtung Flughafen. Die örtliche Polizei
empfiehlt derzeit die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Der Einsatz
der U-Bahn, S-Bahn und des Airport Link wurde verstärkt. Trotzdem kommt
es auch hier zu erhöhten Wartezeiten.
Es wird weiterhin geraten, Demonstrationen wie auch jegliche Menschenansammlungen im gesamten Bangkoker Stadtgebiet zu meiden. Nachts sollte dies besonders beachtet werden!
Darüber hinaus wird Reisenden generell dazu geraten, ausreichend Zeit für Transfers in und um Bangkok einzuplanen.
Es wird empfohlen, sich über diese Reisehinweise
und die Medienberichterstattung über aktuelle Entwicklungen informiert
zu halten und den Anweisungen von Sicherheitsorganen sowie dem Rat von
Reiseveranstaltern Folge zu leisten.
Stand 20.01.2014
(Unverändert gültig seit: 18.01.2014)
(Unverändert gültig seit: 18.01.2014)
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