Donnerstag, 4. Juli 2013

Nachstellung von Verbrechen notwendig

Bangkok - Die umstrittene Praxis, Verbrechen nachzustellen, indem der mutmaßliche Täter am Tatort erscheint und seine angebliche Tat im Beisein von Anwohnern und Medien nachstellt, soll beibehalten werden.
Menschenrechtler sehen die Unschuldsvermutung ausgehebelt, aber die Polizei ist der Meinung, man mache das zum Wohle der thailändischen Gerichtsbarkeit, man werde mit der umstrittenen Praxis fortfahren.
Die Nationale Menschenrechtskommission NHRC hatte am 3. Juli zu dem Thema ein Symposium veranstaltet. Polizeioberst Chalotorn Sitthipanya erklärte, die Öffentlichkeit habe ein Recht darauf, Einzelheiten zu erfahren, daher werde es auch weiterhin Nachstellungen der Tat geben bzw. Pressekonferenzen, auf denen Beschuldigte als Täter der Presse vorgeführt werdenobwohl kein Urteil gesprochen wurde, aber nur die Polizei der Meinung ist, es handele sich tatsächlich um den Täter. Ob hier nicht nur die öffentliche Meinung, sondern auch Richter und etwaige Zeugen beeinflusst werden, scheint die Polizei nicht zu interessieren.
Chalatorn argumentierte weiterhin, dass die Bilder einer Tatnachstellung abschreckend wirken, weil die Leute dann wüssten, dass es „nicht gut ist, solche Sachen zu machen.“
Somchai Homlaor, Bürgerrechtsanwalt und Vorsitzender von Amnesty International Thailand, ist da ganz anderer Meinung. Beschuldigte seien bis zum Beweis des Gegenteils unschuldig. Die Nachstellung eines Verbrechens, das oft von Zuschauern beobachtet wird, die sich wie ein Mob verhalten, Beschuldigte angreifen und am liebsten lynchen würden, stellt das genaue Gegenteil einer gerechten Justiz dar, denn „die Nachstellung eines Verbrechens verstärkt den Eindruck, eine Person habe das Verbrechen auch begangen“, so Somchai, der hinzufügte, dass Bilder von einem wütenden Mob, die auf Beschuldigte losgehen, Selbstjustiz und Blutrache fördern würden.
Ein Polizeibeamter, der namentlich nicht genannt werden wollte, erklärte am Rande des Symposiums, dass Beschuldigte nur dann zu einer Nachstellung der Tat gezwungen werden, wenn sie geständig waren. Diese Geständnisse werden aber nicht selten durch Gewalt, d.h. durch Folter erpresst, erklärte der Beamte weiterhin.
Ein Mitglied des Verbandes der Rechtsanwälte für Menschenrechte,Sumitchai Hattasarn, wies sowohl auf Opfer- als auch auf Täterschutz hin. Es sei falsch, mutmaßliche Täter und Opfer zu fotografieren und deren Bilder zu veröffentlichen.

Text u. Bild: Wochen Blitz...

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