Dienstag, 20. Mai 2014

Kriegsrecht in Thailand


 Die königliche thailändische Armee, die bisher immer wieder betont hatte, sich aus den Konflikten und Machtkämpfen heraus zu halten, hat am heutigen DIenstag das Kriegsrecht über Thailand verhängt.


Die militärische Erklärung wurde von Armeechef General Prayuth Chan-Ocha unterzeichnet. Dieser zitiert altes Gesetz von 1914, das es dem Militär erlaubt, in Kriesenzeiten einzugreifen. Er betonte, dass er diese Massnahme ergriffen habe, weil zu befürchten ist, dass die zur Zeit laufenden Massenkundgebungen zwischen den politischen Rivalen die "Sicherheit von Leben und Eigentum der Bevölkerung des Landes" in höchstem Maße gefährden. Mit diesem
Schritt solle "Frieden und Ordnung für alle Menschen wiederherstellt werden". Die Maßnahme sei aber nicht als Putsch aufzufassen.


Quelle: Bangkok Post / DW.de


Update:

Bangkok - Das thailändische Militär verhängte am Morgen des 20. Mai das Kriegsrecht über das gesamte Land.




links: Armeechef Prayuth verkündet im TV das Kriegsrecht gelte für das gesamte Land

Das Kriegsrecht räumt dem Militär umfassende Rechte ein.


Diese Maßnahme sei nicht als Putsch zu verstehen, so das Militär.

Soldaten wurden allerdings vor Fernsehsendern gesichtet, Das ist bei einem Putsch ein normaler Vorgang, um die Medien kontrollieren zu können. Ferner bezogen sie an strategisch wichtigen Punkten wie Kreuzungen Posten.
Das Kriegsrecht räumt dem Militär umfassende Rechte ein.
Es kann gegen Krawallmacher vorgehen. Schusswaffen einsetzen, um Aufstände  niederzuschlagen.

Ohne Beschluss Häuser oder Autos besetzen oder durchsuchen. Informationen zensieren. Briefe etc. öffnen, kontrollieren oder die Lieferung unterbinden. Ein Militärgericht in dem Gebiet einsetzen, für das das Kriegsrecht gilt. Zivilisten mobilisieren, um das Militär zu unterstützen. Fahrzeuge und oder Materialen für Logistik beschlagnahmen, um militärische Operationen zu unterstützen. Öffentliche Versammlungen, Veröffentlichungen, Sendungen, Transport, Kommunikation, Reisen etc. verbieten. Ausgangssperren verhängen. Jede Örtlichkeit kann im Rahmen militärischer Operationen herangezogen, umgestaltet oder zerstört werden, wenn notwendig. Festgenommene können sieben Tage festgehalten werden. Bürger haben bei Sachschäden nach militärischen Operationen keinen Anspruch auf Schadensersatz.

Das Kriegsrecht kann nur durch ein königliches Dekret aufgehoben werden.

(Wochenblitz)

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