Bangkok - Das thailändische Verfassungsgericht erklärte am Freitagmittag die allgemeinen Wahlen vom 02. Februar dieses Jahres mit einer sechs zu drei Stimmabgabe für ungültig. Als Begründung wurde angegeben, dass die bei allgemeinen Wahlen von der Verfassung vorgeschriebene landesweite Stimmabgabe am selben Tag nicht eingehalten worden sei.
Neben dem obersten Verfassungsrichter Charoon Inthacharn stimmten die Richter Charan Pakdithanakul, Nurak Mapraneet, Boonsong Kulbuppa, Supoj Kaimuk und Thaweekiat Meenakanit für eine Annullierung der Wahlen.
Für die Gültigkeit der Wahlen stimmten Cholavorn Chat, Udomsak Nitimontri und Chalermpol Ek-uru.....(Wochenblitz)
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