Im Santika verbrannten 67 Menschen,
103 Personen wurden verletzt |
Das Gericht stellte fest, dass Wisuk Setsawat nicht fahrlässig handelte und den Brand nicht ausgelöst hatte. Ferner war er nicht dafür verantwortlich, dass sich zurzeit des Brandes 500 Personen im Santika befanden.
Das Gericht stellte zwar fest, dass der Club, der im Übrigen ohne Erlaubnis betrieben wurde, über zu wenig Notausgänge verfügte, diese nicht ausgeschildert waren und es keinerlei Pläne gab, wo sich diese befanden. Weiterhin gab es eine nur unzureichende Notbeleuchtung. Das reichte dem Gericht aber nicht, Wisuk zu belangen.
Vor zwei Jahren wurde Wisuk vom Kriminalgericht zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt. Er legte Berufung ein und wurde in II. Instanz freigesprochen.
Ein Mitangeklagter, Boonchu Laoseenart, der für die Bühnenshow der Band verantwortlich war, wurde ebenfalls zu drei Jahren Gefängnis und einer Schadensersatzzahlung von fast neun Millionen Baht verurteilt. Das Berufungsgericht bestätigte das Urteil. Boonchu legte wiederum Rechtsmittel ein, hinterlegte Kaution in Höhe von 500.000 Baht und wurde noch am 22. Oktober auf freien Fuß gesetzt.
Schon in I. Instanz waren drei Mitbetreiber des Clubs freigesprochen worden, auch der Sänger der Gruppe Burn entging einer Strafe. Was den Sänger betrifft, legte die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel ein, weil sie behauptete, er habe das Feuerwerk gezündet und damit den Brand ausgelöst. Das Berufungsgericht folgte nach Begutachtung von Videoaufnahmen dieser Auffassung jedoch nicht und sprach den Sänger erneut frei.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass niemand zur Verantwortung gezogen wurde. Der Club hätte gar nicht betrieben werden dürfen, weil die Lizenzen nicht vorlagen. Kontrollen gab es nicht, weil Gelder in die richtigen Taschen flossen. Das gilt sowohl für Polizei als auch die Bangkoker Stadtverwaltung BMA, deren Aufgabe es ist, nicht lizenzierte Clubs zu schließen. Die BMA ist verpflichtet, auf die Einhaltung von Brandschutz- und Bauvorschriften zu achten. All dies ist im Falle Santika nicht geschehen.
Nachtclubbesitzer Wisuk Setsawat (links) wurde freigesprochen
Die Brandopfer bzw. deren Hinterbliebene sind verständlicherweise über das Urteil entsetzt. Rattana Sae Lim, 31, die schwere Verbrennungen davontrug und seitdem dauerhaft behindert ist, sagte, sie sei enttäuscht und werde sich mit einer Petition an den Obersten Gerichtshof wenden. Sie könne keiner Tätigkeit mehr nachgehen und würde nach wie vor von dem erlebten Grauen verfolgt.
Malee Thanompanyarak, die Verwandte eines Opfers, kündigte an, dass sich alle Hinterbliebenen von Opfern zusammenschließen und an das Oberste Gericht wenden werden. Das Urteil stelle ihrer Meinung nach eine überraschende Kehrtwende dar.
Der Inhaber des Clubs sei schon deshalb verantwortlich, weil er gebilligt hat, dass in dem Club ein Feuerwerk gezündet wird. Wiset habe sich auch nicht an Bauvorschriften oder andere Vorschriften gehalten. Angebotene Schadensersatzzahlungen seien zu gering. Die Opfer oder deren Angehörige reichten 47 verschiedene Schadensersatzklagen ein.
Brandopfer Rattana verlangt acht Millionen Baht. Die Beklagtenseite habe ihr lediglich 100.000 Baht Schmerzensgeld angeboten, berichtete sie.
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